Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die "Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten":

Beim sogenannten Check-up 35 geht es darum, häufig auftretende Krankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Nierenerkrankungen beziehungsweise deren Risikofaktoren möglichst frühzeitig zu erkennen.

 

Im Alter zwischen 18 und 35 Jahren kann einmalig eine Gesundheitsuntersuchung in Anspruch genommen werden, ab einem Alter von 35 Jahren dann nur noch alle drei statt bislang alle zwei Jahre. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am Donnerstag (19. Juli) beschlossen.
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enthaltene Untersuchungen:

  • Hautkrebsscreening (HKS)
  • Bauchaortensonografie (BAA)