IGeL sind Leistungen, die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Dies können z. B. Atteste und Reiseimpfungen sein, die per Gesetz nicht zu den Aufgaben der GKV gehören.

Sie können nicht per Chipkarte abgerechnet werden. Der Patient muss sie selbst zahlen. Daher werden sie häufig auch als "Selbstzahlerleistungen“ bezeichnet.

Bevor der Arzt die IGeL ausführt, muss der Versicherte einen schriftlichen Vertrag unterschreiben. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten, auch dem Schutz des Arztes.

Manche gesetzliche Krankenkassen bezahlen bestimmte IGeL auch, obwohl sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören oder sie bieten diese Leistungen im Rahmen privater Zusatzversicherungen an.
 

IGeL - sind grundsätzlich keine Leistungen mit akutem allgemeinmedizinischen Behandlungsbedarf; wir empfehlen unseren Patienten diesbezüglich stets eine angemessene Bedenkzeit.