Reiseimpfungen sind Privatleistungen und werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt.

Wir bieten Ihnen:

  • Reisemedizinische Beratung
  • Reisemedizinische Impfungen
  • Ärztliche Bescheinigung, Medical certificate
     

Hinweise zur Kostenübernahme

Reiseimpfungen aufgrund nichtberuflicher bzw. nicht aufgrund eines Studiums notwendiger Auslandsaufenthalte sind keine Standardimpfungen und werden laut Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt.

Manche Krankenkassen nutzen die Möglichkeit, weitere Impfungen in ihren Leistungskatalog aufzunehmen.

Vor der Durchführung von Impfungen und sonstigen Maßnahmen der Prophylaxe ist es empfehlenswert, die Kostenübernahme mit dem Versicherer zu klären. Weitere Informationen finden Sie in den Empfehlungen der STIKO im Kapitel "Hinweise zur Kostenübernahme von Schutzimpfungen".

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Reiseimpfung/reiseimpfung_node.html

 

Schriftliche Bescheinigungen bei Grenzkontrollen


Chronisch kranke Patienten brauchen einen größeren Arzneimittelvorrat. Bei Grenzkontrollen können bestimmte Medikamente jedoch Misstrauen erregen.

Hier schützt eine schriftliche Bescheinigung des Hausarztes, die am besten auch auf Englisch ausgestellt wird;  wie z.B. eine „Ärztliche Bescheinigung“ (Medical certificate), sowie ein Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP).