Atteste und Gutachten
Nur wenn Atteste und Gutachten von Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis beim Arbeitgeber dienen, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
Sie erhalten bei uns:
- Atteste
- Bescheinigungen auf Wunsch des Patienten
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen