Nur wenn Atteste und Gutachten von Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis beim Arbeitgeber dienen, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.

Sie erhalten bei uns:

  • Atteste
  • Bescheinigungen auf Wunsch des Patienten
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen